Verkehrswertgutachten

Marktwertgutachten

Kostenlose Erstberatung

info@immobiliengutachter-fuerstenfeldbruck.de

Ihr Immobiliengutachter und Immobiliensachverständiger für die Marktwertermittlung Ihrer Immobilie

Sie suchen einen Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständigen für eine fundierte und rechtssichere Immobilienbewertung?

Wir erstellen Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, Kurzgutachten, sachverständige Stellungnahmen sowie Beleihungswertgutachten für private, gewerbliche und institutionelle Auftraggeber.

Unsere Gutachten dienen als belastbare Grundlage für:

  • Kauf

  • Verkauf

  • Erbschaft

  • Schenkung

  • Scheidung

  • Vermögensauseinandersetzung

  • Bilanzbewertung

  • steuerliche Zwecke

  • Vorlage bei Gericht, Bank, Behörde, Rechtsanwalt oder Steuerberater

  • Bewertung von Nießbrauchrecht und Wohnungsrecht

Wir bewerten insbesondere:

  • Einfamilienhäuser (EFH)

  • Reihenhäuser (RH)

  • Doppelhaushälften

  • Eigentumswohnungen (ETW)

  • Mehrfamilienhäuser (MFH)

  • Wohn- und Geschäftshäuser

  • Mietwohnhäuser

  • Grundstücke

  • Gewerbeobjekte

  • Büroimmobilien

  • Einzelhandelsimmobilien

  • gemischt genutzte Immobilien

  • Renditeobjekte

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Das Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB dient der Ermittlung des Verkehrswerts bzw. Marktwerts einer Immobilie. Bewertet werden die tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Eigenschaften des Objekts, die Lage sowie die Marktverhältnisse.

Ein Verkehrswertgutachten wird benötigt, wenn der Immobilienwert:

  • objektiv

  • nachvollziehbar

  • methodisch begründet

  • rechtssicher

  • gegenüber Dritten belastbar

festgestellt werden soll.

Typische Anlässe sind:

  • Immobilienkauf

  • Immobilienverkauf

  • Erbfall

  • vorweggenommene Erbfolge

  • Schenkung

  • Trennung / Scheidung

  • Auseinandersetzung unter Miterben

  • Gesellschafterauseinandersetzung

  • Bilanzbewertung

  • Vermögensübersicht

  • steuerlicher Nachweis

  • Bewertung bei Nießbrauch

  • Bewertung bei Wohnungsrecht

Ein Verkehrswertgutachten ist deutlich belastbarer als eine einfache Marktpreiseinschätzung oder Onlinebewertung.

Rechtssicherheit und gerichtliche Verwendbarkeit

Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten ist insbesondere dann relevant, wenn der Immobilienwert gegenüber Gerichten, Banken, Behörden, Versicherungen, Rechtsanwälten oder Steuerberatern nachgewiesen werden muss.

Wesentliche Merkmale sind:

  • strukturierte Wertermittlung

  • anerkannte Bewertungsverfahren

  • Berücksichtigung wertrelevanter Rechte und Belastungen

  • nachvollziehbare Herleitung des Verkehrswerts

  • geeignete Grundlage für gerichtliche und außergerichtliche Verfahren

Besonders relevant ist dies bei:

  • Erbstreitigkeiten

  • Scheidungsverfahren

  • Vermögensauseinandersetzungen

  • Übertragungen innerhalb der Familie

  • belasteten Immobilien

  • Nießbrauchrecht

  • Wohnungsrecht

DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifizierte Sachverständigenkompetenz

Unsere Qualifikation wird durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bestätigt.

Diese Zertifizierung steht für:

  • geprüfte Sachverständigenkompetenz

  • standardisierte Qualifikationsanforderungen

  • fachliche Eignung

  • Unabhängigkeit

  • Objektivität

  • Nachvollziehbarkeit

Für Auftraggeber bedeutet dies:

  • hohe fachliche Qualität

  • Akzeptanz bei Gerichten, Banken und Behörden

  • belastbare Wertermittlung

  • Vertrauen in Ausbildung und Kompetenz des Sachverständigen

Ausbildung, Fachkompetenz und Bewertungspraxis

Eine belastbare Immobilienbewertung erfordert Fachkenntnisse in:

  • Immobilienbewertung

  • Wertermittlungsverfahren

  • Bau- und Planungsrecht

  • Grundstücksrecht

  • Mietrecht

  • Grundbuchrecht

  • Rechten Dritter

  • Marktanalyse

  • baulicher Objektanalyse

  • wirtschaftlicher Objektanalyse

Diese Fachkenntnisse sind insbesondere erforderlich bei:

  • Erbschaft

  • Schenkung

  • Kauf

  • Verkauf

  • Bilanzbewertung

  • Nießbrauchrecht

  • Wohnungsrecht

  • Gewerbeimmobilien

  • gemischt genutzten Objekten

  • Mehrfamilienhäusern

Bewertete Objektarten

Wir erstellen Gutachten für:

  • Einfamilienhäuser (EFH)

  • Reihenhäuser (RH)

  • Eigentumswohnungen (ETW)

  • Mehrfamilienhäuser (MFH)

  • Wohn- und Geschäftshäuser

  • Mietobjekte

  • Grundstücke

  • Gewerbeobjekte

  • Büroobjekte

  • Einzelhandelsobjekte

  • gemischt genutzte Immobilien

  • Renditeobjekte

Aufbau unserer Verkehrswertgutachten

Unsere Gutachten umfassen in der Regel:

  • Objektbeschreibung

  • Lagebeschreibung

  • rechtliche Grundlagen

  • wirtschaftliche Grundlagen

  • Marktdaten

  • Wertansätze

  • Wertermittlungsverfahren

  • Herleitung des Verkehrswerts

  • Anlagen

  • Fotodokumentation

Kurzgutachten und sachverständige Stellungnahme

Ein Kurzgutachten oder eine sachverständige Stellungnahme ist sinnvoll, wenn eine fachkundige Werteinschätzung benötigt wird, jedoch kein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

Typische Anwendungsfälle sind:

  • erste Wertorientierung

  • Kaufpreisverhandlung

  • Verkaufsentscheidung

  • interne Vermögensübersicht

  • außergerichtliche Einigung

Beleihungswertgutachten

Wir erstellen auch Beleihungswertgutachten nach den Vorgaben von Kreditinstituten.

Der Beleihungswert unterscheidet sich vom Verkehrswert durch einen vorsichtig und nachhaltig angesetzten Wertansatz. Er dient der Absicherung von Finanzierungen.

Immobilienberatung und Due Diligence

Neben der Gutachtenerstellung unterstützen wir bei:

  • Ankaufsprüfung

  • Verkaufsprüfung

  • Bestandsanalyse

  • Risikoprüfung

  • Dokumentenprüfung

  • technischer Prüfung

  • wirtschaftlicher Prüfung

  • rechtlicher Prüfung

  • Due Diligence

Typische Prüfungsinhalte sind:

  • Unterlagen

  • finanzielle Risiken

  • rechtliche Risiken

  • bauliche Risiken

  • Nutzungspotenziale

  • Wertpotenziale

Verkehrswertgutachten durch zertifizierte Immobiliensachverständige

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Immobiliensachverständige erstellen wir Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für Wohnimmobilien, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte.

Unsere Gutachten dienen der rechtssicheren Wertermittlung bei:

  • Kauf

  • Verkauf

  • Erbschaft

  • Schenkung

  • Scheidung

  • Bilanzbewertung

  • Nießbrauch

  • Wohnungsrecht

  • gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren